| Unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen AGBs zum Seidenblumenversand der Firma Schellenberg Medien- und Handelsvertretung Hamburg nachfolgend Seidenblumen Handelsvertretung genannt:
§1.Geltung der Bedingungen
1. Alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote der Seidenblumen Handelsvertretung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis des Kunden auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Seidenblumen Handelsvertretung und dem Kunden zur Auftragsausführung getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Von der Schrifformerfordernis kann nur schriftlich abgewichen werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote der Seidenblumen Handelsvertretung und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind freibleibend und unverbindlich.
2. Bei individuellen Angeboten ist die Seidenblumen Handelsvertretung zwei Wochen an die in den Angeboten enthaltenen Preise gebunden. Im übrigen sind die Angebote freibleibend und unverbindlich.
3. Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der Seidenblumen Handelsvertretung verbindlich zustande.
4. Da es sich um Produkte durch Handarbeit handelt, können Abbildungen und Beschreibungen geringfügig abweichen. § 3 Preise und Kosten
1. Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß Auftragsbestätigung der Seidenblumen Handelsvertretung.
2. Sämtliche Preise sind Brutto-Preise und verstehen sich inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer von zur Zeit 16%.
3. Sind im Einzelfall keine Preise vereinbart, so gelten die Preise der bei Abschluß des Vertrages jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer als vereinbart. Die jeweils gültige Preisliste liegt in den Geschäftsräumen der Seidenblumen Handelsvertretung aus, ist im Internet veröffentlicht und wird dem Kunden auf Wunsch zugeschickt.
4. Sämtliche Preise gelten nur bei Postversand als normales Paket durch die Deutsche POST. POSTPAKETE sind verpackte und adressierte Güter bis 20 kg. Haftung grundsätzlich bis 500,00 EUR. Höchstmaße 120x60x60 cm.
5. Transporte und sonstige Dienstleistungen (z.B. Lieferservice durch Kurier etc.) der Seidenblumen Handelsvertretung werden zusätzlich berechnet. Sie sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
6. Entgelte und Kosten für Dienstleistungen der Seidenblumen Handelsvertretung gemäß vorstehender Ziffer 5 werden - ebenerdige Tätigkeiten vorausgesetzt - nach Aufwand berechnet.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
1. Die Seidenblumen Handelsvertretung ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen oder Vorkasse oder eine Anzahlung bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages zu verlangen. Erstkunden bzw. Neukunden erhalten ihre Lieferung grundsätzlich gegen Vorkasse oder per Nachnahme.
2. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rechnungslegung mit der Auftragsbestätigung der Seidenblumen Handelsvertretung. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, wenn nicht ausnahmsweise andere Zahlungsziele vor Rechnungsstellung vereinbart worden sind.
3. Die Seidenblumen Handelsvertretung ist berechtigt, die Auftragsdurchführung solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht). Etwa dadurch entstehende Mehrkosten der Seidenblumen Handelsvertretung und durch die Verzögerung entstehende, sonstige Schäden und Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. § 5 Kündigungsmöglichkeiten
1. Kündigt der Kunde den Vertrag, ist er verpflichtet, der Seidenblumen Handelsvertretung den dadurch entstandenen Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten:
a. Bei Kündigung bis 14 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 20% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen. b. Bei Kündigung bis 5 Tage vorher ist der Kunde verpflichtet, 50% der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen. c. Bei Kündigung ab dem 4. Tag vorher ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Auftragssumme zu zahlen.
Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.
2. Kommt der Kunden mit Zahlungen in Verzug, ist die Seidenblumen Handelsvertretung auch berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Anmahnung oder Androhung zu kündigen. In diesem Fall ist der Kunde zur Zahlung der, ggfs. anteiligen, Auftragssumme gemäß vorstehender Ziffer 1 verpflichtet. Der Kunde ist zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
1. Die Waren werden sofort nach Zahlungseingang bzw. bei Nachnahme sofort nach Bestwelleingang in der Zeit von Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 per Deutsche Post oder durch eigene Kuriere versand.
2. Bei Anlieferung und Abholung durch die Seidenblumen Handelsvertretung an einem dritten Ort bedürfen verbindliche Termine oder Fristen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Seidenblumen Handelsvertretung. Bei Vereinbarung einer Uhrzeit versteht sich diese plus/minus zwei Stunden.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen bzw. Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verkehrsstaus usw. hat die Firma Extra-Verleih auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Kunden nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.
4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Seidenblumen Handelsvertretung setzt voraus, dass der Kunde für den rechtzeitigen und reibungslosen Zugang zum Anlieferort Sorge trägt. Es entfällt jede Haftung der Seidenblumen Handelsvertretung.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist die Seidenblumen Handelsvertretung berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden in ihr Lager zurückzuschaffen und den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu zahlen. § 9 Transportgefahr
1. Der Kunde trägt das Transportrisiko, auch wenn der Transport von der Seidenblumen Handelsvertretung organisiert oder mit eigenen Kurieren und eigenen Wagen ausgeführt wird. Der Kunde hat den Transport auf eigene Kosten zu versichern. § 10 Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt/Anlieferung auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängel sind ggfs. unverzüglich zu rügen, spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.
2. Eine weitergehende Haftung der Seidenblumen Handelsvertretung ist ausgeschlossen. § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Soweit der Kunde Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall sind beide Seiten verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach ihrem Regelungszweck möglichst nahe kommt.
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